HDI Berater - Ausgabe 02/2021

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Unfallgefahren weltweit absichern

Arbeitgeber können den Unfallschutz für ihre Mitarbeitenden in Internationale Programme integrieren

Mitarbeitende rücken als wertvollste Ressource eines Unternehmens welt - weit in den Mittelpunkt. Als langjähriger Spezialist im Gruppen-Unfallbereich bieten wir Arbeitgebern bedarfsgerechten Versicherungsschutz im Rahmen von Internationalen Programmen. Dabei nutzen wir die Expertise unseres internationalen Netzwerks eigener Tochter- und Partnergesellschaften. Markus Klinkhammer, Group Personal Accident bei HDI Global SE

Mitarbeitende sind an Betriebsstandorten im Ausland vielfältigen Unfallgefahren ausge- setzt. HDI Global sichert auch diese Risiken innerhalb von Internationalen Programmen ab. Unternehmen erfüllen so ihre gesetz- lichen Fürsorgepflichten und profitieren vom globalen Netzwerk des Industrieversicherers. Weltweit agierende Unternehmen schätzen den Einsatz von Internationalen Programmen zur Ab- sicherung der betrieblichen Risiken im Ausland. Sofern die Unternehmen professionell betreut wer- den, lassen sich die komplexen Risikolagen, gerade auch im Hinblick auf weiter steigende Compliance- Anforderungen, bestmöglich absichern. Vorteile auf einen Blick • Lokale Regularien werden beachtet und das IP auf unternehmensspezifische Anforderungen ausgerichtet. Eine optimale Betreuung ist durch eine lokale An- sprechpartner vor Ort und einen Account Manager als zentralen Koordinator gewährleistet. • In nahezu allen Sparten bietet HDI Global SE eine globale Absicherung von Risiken im Rahmen von Internationalen Programmen: Sach/BU, Transport, Kraftfahrt, Rechtsschutz, D&O, Cyber, Technische Versicherungen und Gruppen-Unfall.

eines „good local standard“. Entsprechendes gilt dann auch in einem möglichen Leistungsfall.

Arbeitgeber unterliegen in Deutschland der Für- sorgepflicht für ihre Mitarbeitenden im In- und Ausland nach §618 BGB. Ab 2023 gilt es zudem, die Regelungen des „Lieferketten-/ Sorgfalts- pflichtgesetzes“ zu beachten. Sie zielen auf die weltweite Einhaltung von Menschenrechten und entsprechenden Arbeitsstandards entlang der Lieferketten ab. Der grenzüberschreitende Versicherungsschutz wird im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit direkt aus Deutschland oder anderen EU-Staaten heraus (so- genannte FOS-Deckungen) installiert oder durch Lokalpolicen sichergestellt. Bestehen hingegen eingeschränkte oder strikte Zeichnungsverbote, wie zum Beispiel in China und Brasilien, über- nimmt ein vor Ort zugelassener Versicherer, der sogenannte Fronter, die Risikodeckung auf Basis Unfallrisiken länderspezifisch absichern

HDI Global bietet lokale Policen in 39 Ländern an, die durch Talanx-Gesellschaften und in über 100 weiteren Ländern über Netzwerkpartner bereitgestellt werden. Somit können Arbeitgeber ihre im Ausland tätigen Mitarbeitenden weltweit rund um die Uhr gegen Unfallrisiken absichern. Das gilt sowohl in der Arbeitszeit als auch bei Frei- zeitaktivitäten – stets getreu unserem Leitmotiv: „Together we take care of the unexpected“.

Weitere Informationen unter www.hdi.global/downloadcenter

Markus Klinkhammer Group Personal Accident HDI Global SE Telefon: 0511 / 645 - 3241 E-Mail: Markus.Klinkhammer@hdi.global

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