HDI Berater - Ausgabe 02/2021

HDI Berater Herbst 2021 17

AG-Zuschüsse effizient umsetzen

Ab 1. Januar 2022 müssen Unternehmen Ersparnisse durch Entgeltumwandlungen ausgleichen

Der Handlungsdruck steigt. Ab 2022 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent gewähren. Die Regelung greift in bestehende Verträge ein, muss IT-seitig umgesetzt und kommuniziert werden. HDI begleitet den gesamten Prozess. Entgeltumwandlungen im Rahmen einer Direkt- versicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds sind weit verbreitet. Bei diesen betrieblichen Vorsorgelösungen sparen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Arbeitgeber (AG) Sozialabgaben ein. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen einen AG-Zuschuss

in Höhe von 15 Prozent zugunsten der Betriebsrenten einzuzahlen, soweit der Arbeitgeber eine Sozialab- gabenersparnis durch die Entgeltumwandlung erzielt. Bei der Umsetzung stellen sich drei Kernfragen: 1. Soll der AG-Zuschuss „spitz“ abgerechnet werden? Nein. Bei Besserverdienenden fällt die Sozial­ abgabenersparnis zwar oft geringer aus. Dennoch ist eine pauschale Ermittlung ratsam, weil sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und Fehlerquellen vermeidet. 2. Wie soll der AG-Zuschuss vertraglich eingebunden werden? Vorzugsweise durch Neuabschluss. Arbeitnehmende erzielen so eine höhere Betriebs- rente. Bei einer ebenfalls möglichen Verrechnung verringert sich lediglich der Eigenaufwand der Mit- arbeitenden. Eine Erhöhung des Vorsorgebeitrags lässt sich teils auch durch Anpassung von Alt-Ver- trägen erreichen. Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an. 3. Was gilt bei bestehenden Zuschüssen? Arbeit­ geber, die bereits einen Zuschuss leisten und diesen anrechnen wollen, sollten die Voraussetzungen prüfen. Entscheidend ist hier der unmittelbare Neuabschluss oder Verrechnung?

Das Wichtigste auf einen Blick • Handlungsbedarf prüfen, wenn eine betriebliche Altersversorgung (bAV) angeboten wird, da sonst Haftungsrisiken drohen. • Zuschuss-Regelung pragmatisch festlegen, damit der Zusatzaufwand überschaubar bleibt. • AG-Zuschuss gegenüber den Mitarbeitenden kommunizieren und imagefördernd verankern. • HDI begleitet Unternehmen durch den gesamten Prozess und stellt mit HDI bAVnet eine kostenlose digitale bAV-Verwaltung zur Verfügung. • HDI bietet für die betriebliche Einführung und Umsetzung des AG-Zuschusses spezielle Angebote und Einstiegsoptionen.

Von der technischen und ver- traglichen Umsetzung bis hin zur Kommunikation gegenüber der Belegschaft und der erforderlichen Dokumentation: Unsere Experten unterstützen Arbeitgeber bei der Festlegung der Zuschuss-Regelung und Ermittlung der Beträge. Sandra Spiecker, Leiterin Verkaufsförderung Vorsorge bei HDI Vertriebs AG

Bezug zur Entgeltumwandlung, deren Verbreitung der Gesetzgeber mit dem verpflichtenden AG-Zu - schuss fördern will.

Weitere Informationen unter pm.hdi.de

Sandra Spiecker Leiterin Verkaufsförderung Vorsorge HDI Vertriebs AG E-Mail: fachcenter-bAV@hdi.de

Mehr Transparenz und Klarheit in den Bedingungswerken der Technischen Versicherung In fast allen Bereichen der Technischen Versicherung hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Transparenz der Be- dingungswerke inzwischen spürbar erhöht. Analog zu anderen Sparten wie Sach- und Haftpflicht befinden sich die allgemeinen Bedingungen jetzt am Anfang der bisher zweigeteilten Bedingungswerke. Anschließend folgen die „Klauseln zu den allgemeinen Bedingungen“ der jeweiligen TV-Sparte. Auch fachliche Begrifflichkeiten wurden angepasst. So ist ebenfalls nicht mehr von Prämien, sondern von Beiträgen die Rede. Für mehr Klarheit sorgt zudem, dass bisher deckungseinschränkende Klauseln weitestgehend aufgelöst und als generelle Ausschlüsse in die Grundbe- dingungswerke eingefügt wurden. Mit Blick auf die Praxis wurde eindeutig definiert, dass Daten keine „Sachen“ sind und in welchem Umfang Eigen - schäden im Rahmen der Elektronikversicherung abgesichert sind.

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