HDI Berater - Ausgabe 02/2021
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Transatlantischer Datenverkehr
Datenschutz-Probleme bei US-Cloudanbietern
Unternehmen in Europa, die US-Clouddiens- te für ihren transatlantischen Datenverkehr ungeprüft nutzen, laufen Gefahr, gegen EU-Recht zu verstoßen. Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Der Grund: Nach einem Ge- richtsurteil fehlt dafür eine Rechtsgrundlage. Bereits im Juli 2020 hatte der Europäische Ge- richtshof (EuGH) die zwischen den USA und der EU beschlossene Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt. Die Richter bemängelten seinerzeit vor allem, dass US-Behörden umfassend auf Daten der Europäer zugreifen können. So verpflichtet der US-Cloud-Act amerikanische Europäische Unternehmen, die US-Clouddienste für den Daten- verkehr nutzen, laufen aktuell Gefahr, gegen EU-Recht zu ver- stoßen. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung benötigt die Wirt- schaft hier wieder dringend ein rechtssicheres Umfeld. Sebastian Wendler, Cyber & Financial Lines Underwriting bei HDI Global SE
Risiko, dass sie gegen die EU-Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) verstoßen, sobald US-Cloud- dienste für den Datenverkehr genutzt werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Die EU-Kommission hat im Juni neue Standard vertragsklausel für die Übermittlung personen bezogener Daten an Drittländer veröffentlicht, die mit den entsprechenden Vertragspartnern bis 27. Dezember 2022 zu vereinbaren sind. Sebastian Wendler Cyber & Financial Lines Underwriting HDI Global SE Telefon: 0511 / 645 - 34770 E-Mail: Sebastian.Wendler@hdi.global Das Wichtigste auf einen Blick • US-Clouddienste können beim transatlantischen Datenverkehr nicht rechtssicher genutzt werden. • EuGH-Urteil hob Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen den USA und der EU auf. • Die EDSA-Empfehlungen und die neuen Standardver- tragsklauseln sollen Rechtssicherheit schaffen.
Unternehmen, ihre gespeicherten Kundendaten, zum Beispiel im Fall eines Terrorverdachts, an US- Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Das gilt selbst dann, wenn deren Cloud-Server außerhalb der USA betrieben werden. Alte Standardvertragsklauseln bieten keine Lösung In der Zwischenzeit versuchten US-Cloudanbieter, die Datenschutzlücke durch Standardvertrags- klauseln zu schließen. Da aber die Klauseln nur das Verhältnis zwischen ihnen und dem betreffenden europäischen Unternehmen regeln, bleiben US- Behörden außen vor. Nachdem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Empfehlungen veröffentlicht hat, die u. a. ein sog. Transfer Impact Assessment vorsehen, schickten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden bundesweit laut Presseberichten Fragenkataloge an Unternehmen. Dort müssen sie begründen, auf welcher Grundlage sie US-Clouddienste nutzen. Die zugespitzte Lage hatte zuletzt deutsche Kon- zerne veranlasst, einen „Hilferuf“ an Regierungs- politiker in Berlin zu senden. Denn seit Wegfall des „Privacy Shield“ besteht für Unternehmen das
Bei der Nutzung von US-Clouddiensten ist jetzt Vorsicht geboten. Mit gekippter Datenschutzvereinbarung laufen Unternehmen Gefahr, gegen EU-Recht zu verstoßen.
Cyber-Kriminalität
Smartphones sind oft Einfallstore für Hacker
Für 40 Prozent der befragten Unternehmen stellen mobile Geräte wie Smartphones die größte betriebliche IT-Sicherheitsbedrohung dar. Fast neun von zehn Umfrageteilnehmer halten sie für mindestens genauso anfällig wie andere IT-Systeme. Diese Ergebnisse basieren auf dem „Mobile Security Index“ eines US-Telekommunikationsanbieters. Als Hauptgründe nennen die Befragten die ver- stärkte Nutzung von Smartphones und dass die
Unternehmensleitung häufig Sicherheitsmängel in Kauf nimmt, um geschäftliche Ziele nicht zu ge- fährden. In Europa ist die Lage nach Einschätzung des Sicherheitsdienstleisters Perseus ähnlich.
IT-Geräte aufzustellen und die Mitarbeitenden durch Schulungen für das Thema zu sensibilisieren.
Weitere Informationen unter www.perseus.de
Mitarbeitende für Risiken sensibilisieren
Johannes Vakalis Senior Sales Manager
„Mobile Endgeräte und eine Schatten-IT stellen oft Einfallstore für Hacker dar“, sagt Perseus-Expertin Monika Bubela. Deshalb ist es besonders wichtig, betriebliche Richtlinien für die Nutzung privater
Perseus Technologies GmbH Telefon: 030 / 95 999 8080 E-Mail: info@perseus.de
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