HDI Berater - Ausgabe 02/2021
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Informationen für Entscheider | Herbst 2021
Beispielhafte Brandschaden-
sanierung Wie wichtig Vertrauen, Verlässlichkeit und ein gutes Team sind, zeigte sich bei dem Großbrand einer Prüfhalle der RWTÜV Gruppe.
10 Neuer HDI-Service
13 Kraftfahrt
18 Gruppen-Unfallversicherung Die Risiken auf Dienstreisen und im Arbeitsalltag sind durch die Pandemie gestiegen. HDI reagiert mit angepassten Schutzpaketen.
Wie Sie durch eine korrekte Wertermittlung Risiken einer Unterversicherung vermeiden können.
Umfangreicher Schutz für virtuelle Schlüssel, E-Autos und bei Vandalismus.
ÖKOSTROM
2020
Wir bieten Ihnen umfassenden Schutz für Ihre Flotte. Individuelle Lösungen, umfassender Service, professionelles Schadenmanagement und schlanke Prozesse sind unsere Stärken – und das papierlos.
Mehr zur grünen Flottenversicherung von HDI erfahren Sie in unserem Video. www.hdi.global/kraftfahrt
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Liebe Leserinnen und Leser,
Teamwork, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind Grund voraussetzungen, wenn es darum geht, einen Groß schaden erfolgreich zu sanieren. Dies zeigte nicht zuletzt der Großbrand in einer Prüfhalle der RWTÜV Gruppe im letzten Jahr, der verheerende Folgen hätte haben können. In unserem aktuellen Titelthema geben wir Ihnen einen Einblick in eine beispiellose Brandschadensanierung. Während langsam wieder Normalität eintritt, blicken wir außerdem zurück auf zahlreiche Veränderungen in unserem alltäglichen Leben, in der Arbeitswelt und auf Reisen. Die Pandemie hat uns geprägt, die Digitalisie- rung vorangetrieben und eine neue Realität geschaffen. HDI hat sich den Entwicklungen angepasst und Leistungen auf aktuelle Bedürfnisse zugeschnitten. So sind als Folge der Coronakrise neue Risiken auf Dienstreisen und in einer veränderten mobilen Arbeits- welt entstanden. Mit einer angepassten Gruppen-
Unfallversicherung bietet HDI deshalb einen neuen und zeitgemäßen Rundum-Schutz.
Der persönliche Kontakt zu Ihnen, unseren Kunden, hat für uns trotz Pandemie immer höchste Priorität. So haben wir unsere Service-Leistungen an verschiedenen Stellen weiter ausgebaut. Beispielsweise unterstützen wir Unter- nehmen jetzt mittels Wertermittlung dabei, Risiken einer Unterversicherung zu vermeiden. Mit unserer neuen Online-Seminarreihe haben wir zudem auf Kontakt- beschränkungen reagiert und einen digitalen Ort der Begegnung geschaffen, um über aktuelle Versicherungs - themen zu informieren.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.
David Hullin, Mitglied des Vorstands der HDI Global SE
Themen
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Aktuelles Neue Regeln bei klinischen Prüfun- gen & smartProtect Tech E&O: ein innovativer Haftpflicht-Schutz Titelthema Das richtige Team kann alles meis- tern: Herausragende Leistung in der Brandschadensanierung Neue HDI-Services Wie die Wertermittlung Kunden vor einer Unterversicherung schützt & Online-Seminare zu aktuellen Ver- sicherungsthemen Kraftfahrt Umfangreicher Versicherungsschutz für E-Autos, virtuelle Schlüssel & Vandalismus sowie digitales Schadenmanagement Trends Wasserstoff als Treibstoff der Zu - kunft & die Bundestagswahl 2021: Eine Analyse der Wahlprogramme
Update Datenschutz-Probleme bei US- Cloudanbietern, Cyber-Risiken durch Smartphones & neue bAV-Re- gelung zu Entgeltumwandlungen Gruppen-Unfallversicherung Neue Risiken bei Dienstreisen & mobiler Arbeit: HDI reagiert auf eine veränderte Arbeitswelt
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IMPRESSUM Herausgeber: HDI Global SE, E-Mail: berater@hdi.global
Verlag und technische Gesamtherstellung: Insignio Kommunikation GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel, www.insignio.de; Geschäftsleitung: C. Elbern, J. Müller; Redaktion: K. Schelauske, R. Hupperts, M. Effenberger; Projektleitung: S. Ahlborn, P. Krannich; Grafik: J. Stachler; Bildnachweis: iStockphoto, RWTÜV; Nachdruck auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig unsere Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns bei der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.
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Neue Regeln bei klinischen Prüfungen
EU-Gesetzgeber schafft vielfältige neue Anforderungen für Medizinprodukte-Hersteller
Sponsoren benötigen einen Versicherungsschutz auf Basis des neuen Rechts, um klinische Prüfungen zu beantragen und durchzuführen. Der Nachweis muss gegenüber der zuständigen Ethik- Kommission durch eine Versiche- rungsbestätigung erbracht werden. Janina Klink, Liability Global Risk – Clinical Trials & Hospitals bei HDI Global SE
Medizinprodukte-Hersteller müssen aufgrund einer EU-Verordnung neue Regelungen be achten. Sie betreffen auch klinische Prüfungen mit Medizinprodukten. In Deutschland gibt es dafür weiter eine Versicherungspflicht – jetzt nach den Vorgaben der neuen EU-Verordnung. Klinische Prüfungen sind in vielen Fällen erforderlich, um die Eignung und die Sicherheit von Medizin- produkten anhand klinischer Daten belegen zu können. Denn ein Medizinprodukt kann den gemäß der EU-Medizinprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/745) erforderlichen Prozess der Konformitätsbewertung nur erfolgreich durchlaufen, wenn ausreichend Daten über das Neuregelungen für klinische Prüfungen und sonstige klinische Prüfungen mit Medizinprodukten • Anträge und Anzeigen müssen auf elektronischem Wege über das neue „Deutsche Medizinprodukte-, Informations- und Datenbanksystem“ durchgeführt werden. • Implementierung neuer EU-weit einheitlich gelten- der Definitionen. • Einführung von „sonstigen klinischen Prüfungen“ (Art. 82) neben den weiter bestehenden klinischen Prüfungen, u. a.
jeweilige Medizinprodukt vorhanden sind. Damit ein Medizinprodukt innerhalb der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden kann, muss es daneben viele weitere Anforderungen der EU-Medizinprodukte-Verordnung erfüllen.
Versicherungspflicht für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten
Schon länger gelten sowohl in Deutschland als auch in der EU strenge Regeln für die Durchführung von klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten. Zusätzlich werden nun durch die EU-Medizin produkte-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/745) etliche Neuregelungen eingeführt, die Sponsoren von klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten seit dem 26. Mai 2021 anwenden müssen (siehe „Neuregelungen“). Alle EU-Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten eine Versicherung oder eine ähnliche Sicherheit zu verlangen. Das Ziel der Versicherungspflicht: die Entschädigung von Pro - banden, die in einer klinischen Prüfung mit einem Medizinprodukt geschädigt werden. Bei dieser EU-weiten Pflicht bleibt es aber den EU-Mitglied staaten überlassen, wie sie die Absicherung aus- gestalten (Art. 69). In Deutschland gibt es weiterhin eine Versicherungspflicht, deren Anwendungs - bereich sich nun an den Vorgaben der neuen Verordnung sowie des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes (MPDG) orientiert. Folglich benötigen jetzt alle Sponsoren, die in Deutschland
klinische Prüfungen mit einem Medizinprodukt planen, eine entsprechende Probandenversiche- rung. Das gilt auch für die neue Kategorie der „sonstigen klinischen Prüfungen“. HDI Global bietet den erforderlichen Versicherungsschutz als Objektvertrag für eine einzelne klinische Prüfung/ sonstige klinische Prüfung von Medizinprodukten an. Sofern regelmäßig in einem Jahr eine Vielzahl von Prüfungen mit Medizinprodukten beginnen, lässt sich bei Bedarf ein Jahresvertrag vereinbaren.
Weitere Informationen unter www.hdi.global/downloadcenter
Janina Klink Liability Global Risk Clinical Trials & Hospitals HDI Global SE Telefon: 0511 / 645 - 59274 E-Mail: Janina.Klink@hdi.global
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smartProtect Tech E&O Innovativer Haftpflicht-Schutz für Industrie 4.0
Industrieunternehmen reagieren auf Markt- veränderungen und stellen ihren Kunden auch digitale Produkte und Dienstleistungen bereit. Dadurch erhöht sich das Risiko von Schadenersatzforderungen aufgrund von IT-Vermögensschäden. Das neue Haftpflicht - konzept „smartProtect Tech E&O“ bietet einen innovativen Rundum-Schutz. Die Digitalisierung von Produktionsprozessen, Produkten und Dienstleistungen wird in Zeiten von Industrie 4.0 zum maßgeblichen Wachstums- treiber. Digitale Produkte und Dienstleistungen wie zum Beispiel Cloud-Lösungen und Big-Data- Anwendungen stehen dabei im Fokus. Industrieunternehmen setzen sich dadurch dem steigenden Risiko von Schadenersatzforderungen aus, die Kunden oder Geschäftspartner aufgrund von IT-Vermögensschäden geltend machen können. So kann beispielsweise die Installation einer gelieferten systeminkompatiblen Software erheb- liche Kosten und Mehraufwand verursachen.
Versicherungsschutz, um das Risiko solcher IT-Vermögensschäden abzudecken. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Dritt- oder Eigenschäden handelt. Mit Blick auf den Geschäftsalltag gilt dies insbesondere, wenn Unternehmen neben oder nach der Auslieferung ihrer konventionellen Produkte auch Software- und IT-Dienstleistungen anbieten. elemente wie zum Beispiel eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung. Zusätzlich bietet sie jedoch auch Erweiterungsoptionen wie eine Masterdeckung und deckt mit der „Tech E&O Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung“ viele betriebliche Risiken in Verbindung mit IT-Vermö- gensschäden ab. Die All-in-One-Lösung „smartProtect Tech E&O“ von HDI Global SE beinhaltet bekannte Deckungs
Deckung für Betriebsrisiken, wie: • Softwareherstellung, -implementierung, -modifikation, -wartung und -pflege sowie Softwarehandel • Elektronische Datenerfassung und -verarbeitung • Betrieb von Rechenzentren inklusive selbst betriebene Cloud-Dienstleistungen • Internet-Providerleistungen, Webdesign und -pflege • Analyse, Beratung und Schulung, u. a. Deckung für IT-Vermögensschäden, wie z. B. im Zusammenhang mit: • Fehlgeschlagene Installation / De- und Reinstallation von Software • Produktionsausfall / Betriebsunterbrechung / Entgangener Gewinn • Schäden durch Viren und andere bösartige Software sowie Hackerangriffe • Verzug • Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung • Weitere Vermögensschäden Eigenschäden und sonstige Deckungserweiterungen, wie z. B. für: • Eigenschäden bei Rücktritt des Auftraggebers • Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch Mitarbeitende • Verlust von Dokumenten • Ausfall von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen • Datenschutzverfahren, Bußgelder wegen Datenschutz- verletzungen • Pauschalierter Schadenersatz
Weitere Informationen unter www.hdi.global/produkthaftpflicht
Michael Sossdorf Liability Underwriting HDI Global SE Telefon: 0511 / 645 - 3742 E-Mail: Michael.Sossdorf@hdi.global
Deckungslücken vermeiden
Klassische Betriebs- und Produkthaftpflichtver sicherungen bieten keinen ausreichenden
Wir bieten mit dem neuen Haftpflichtkonzept „smartProtect Tech E&O“ einen Rundum-Schutz zur Absicherung einer Vielzahl an Haftungsrisiken in einem Vertrag. Michael Sossdorf, Liability Underwriting bei HDI Global SE
Haftpflicht-All-in-One-Schutz – Haftpflichtkonzept smartProtect Tech E&O
Produkt- Rückrufkosten- versicherung
Betriebs- und Produkthaftpflicht- versicherung
Tech E&O – Vermögensschaden- versicherung
Umwelthaftpflicht- versicherung
Umweltschadens- versicherung
Optionale Erweiterungsmöglichkeiten
Planungshaftpflicht versicherung
Kfz-Zulieferer- versicherung
Masterdeckung
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Das richtige Team kann alles meistern
Feuer und Flammen: Herausragende Leistung in der Brandschadensanierung
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Wie wichtig Vertrauen, Ver- lässlichkeit und ein gutes Team sind, zeigt sich insbesondere in Krisensituationen. So zum Beispiel bei dem Großbrand in einer Prüfhalle der RWTÜV Gruppe im letzten Jahr. Die blitzschnelle Reaktion, die einwandfreie Zusammenarbeit Akteure waren beispielhaft und sorgten dafür, dass der Betrieb dank innovativer Lösungen fast nahtlos weiter- laufen konnte. sowie die unermüdliche Einsatzbereitschaft aller Heute ist von dem Schadenfall, der ver- heerende Folgen hätte annehmen können, nichts mehr zu spüren. Eine beeindruckende Leistung, die alle Beteiligten mit Stolz auf ein vorbildliches Krisenmanagement zurück- blicken lässt. 28. Februar 2020, 1:30 Uhr: Dieses Datum wird Andreas Ehre, Geschäftsführer, und Bernd Reb- mann, Director Operations, – beide bei der CTC advanced (ein Unternehmen der RWTÜV Gruppe) – wohl für immer im Kopf bleiben. Denn an diesem Morgen erhielten sie einen Anruf der Feuerwehr Saarbrücken, die sie über einen Großbrand auf ihrem Betriebsgelände informierte. „Unsere neue und erst in 2019 in Betrieb genommene 1.200 m² große Prüfhalle für Umweltsimulationsprüfungen stand in Flammen“, erinnert sich Ehre. Als Ursache wurde technisches Versagen festgestellt. Durch den Brand wurden die Fassade, Tragelemente der Halle sowie die komplette Einrichtung in der Prüf- halle beschädigt. „Die Nachricht traf uns wie ein Schlag, aber es blieb nicht viel Zeit für Schockstar- re, denn sofortiges Handeln war gefragt. Zuerst informierten wir die Belegschaft und sorgten da- für, dass der Regelbetrieb in den vom Brand nicht betroffenen Gebäuden sichergestellt war.“
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Brand hätte verheerende Folgen haben können
Ein riesiges Lob an die HDI und alle Beteiligten: Durch die getroffenen Maßnahmen konnten wir während der kompletten Neubauphase unsere Prüfressourcen mit 80 % Auslastung nutzen. Mittlerweile ist die Halle wieder komplett neu aufgebaut. Es gibt keine Einschränkungen mehr und wir können unsere Kapazitäten wieder vollständig für unsere Kunden auslasten. Bernd Rebmann, Director Operations CTC advanced / RWTÜV Gruppe
Der Brand ereignete sich im Meisterbüro der Prüf- halle, wo Akkuzellen konditioniert, also mehrfach aufgeladen und wieder entladen wurden, damit diese ihre volle Kapazität für die anstehenden Prüfzyklen entwickeln konnten. Das dabei entstandene Feuer griff auf die Fassade und die Dachkonstruktion der Prüfhalle über, so- dass der südliche Hallenteil starke Schäden erlitt. Zwar lösten die Brandmeldeeinrichtungen um- gehend Alarm aus, bei Eintreffen der Löschkräfte stand der südliche Teil jedoch bereits vollständig in Flammen. Zum Zeitpunkt des Feuers wurde in der noch neueren nördlichen Halle ein neuer Shaker – eine 20 Tonnen schwere „Rüttelplatte“ – für Schwin- gungsprüfungen der Automobilhersteller in Betrieb genommen. Die ersten Kundenprojekte waren bereits für Anfang März terminiert. Die Investitionssumme für den Schwingungsprüf- platz belief sich auf mehrere Millionen Euro. Im schlimmsten Fall hätten der Shaker und alle anderen in der Halle befindlichen Prüfanlagen lange Zeit nicht für die bereits vereinbarten Kun- denprojekte genutzt werden können, was hohe Einnahmeverluste und Imageschäden bedeutet hätte. Doch hier zeigte sich Glück im Unglück. Denn der nördliche Hallenteil wurde nicht vollstän- dig durch den Brand zerstört und so konnten die wertvollen Gerätschaften gerettet werden. „Die
auch die erst ein Jahr alte nördliche Halle war so stark brandgeschädigt, dass sie erneuert werden musste. Das Problem: Die sensiblen, geeichten Prüf- und Messeinrichtungen und der auf einem Spezialfundament befindliche 20-Tonnen-Shaker konnten nicht so einfach aus der Halle gebracht und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. „Unsere Prüfaufträge drohten zu platzen, was nicht nur immense finanzielle Verluste be - deutet, sondern auch die Reputation der RWTÜV Gruppe als kompetente und verlässliche Prüforga- nisation gefährdet hätte“, so Ehre.
größte Herausforderung war die Fortführung des Prüfbetriebs“, berichtet Rebmann. „Das betroffene Geschäftsfeld Umweltsimulationsprüfungen war zu diesem Zeitpunkt voll ausgelastet mit zum Teil deutlichen Vorlaufzeiten.“
Beispielhaftes Krisenmanagement: Alle zogen an einem Strang
Bei einem Großbrand wie diesem zählt jede Minute. Nur eine sofortige Reaktion mit klugen Entscheidungen kann in einer solchen Situation Schlimmeres verhindern. Die Geschäftsleitung, Herr Ehre und Herr Rebmann, reagierten schnell und leiteten alle nötigen Schritte in die Wege. So war auch das Schadenteam von HDI umgehend informiert. „Wir waren sofort mit einem erfah- renen Team aus Sachverständigen, Sanierungs- fachunternehmen und Statikern vor Ort“, erzählt Jörg Landtau, Senior Account Manager bei HDI. In Zusammenarbeit mit dem Kunden wurde ein kühner Plan entwickelt, um den Betrieb aufrecht- zuerhalten. Genau richtig, wie sich zeigte. Denn
Eine Halle in der Halle hielt Betrieb aufrecht
Die Lösung war kreativ und äußerst effektiv: „Wir entschlossen uns auf Empfehlung von HDI kurzerhand dazu, mittels eines Flächengerüsts eine wetterfeste Halle in der Halle errichten zu lassen. So konnten wir den nördlichen Hallenteil überbauen, um die darin untergebrachten Prüf- und Testeinrichtungen zu schützen und ihn für
Starke Brandschäden: Der südliche Hallenteil stand komplett in Flammen.
Heute läuft hier wieder der Normalbetrieb. Vom Brand ist nichts mehr zu spüren.
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einen Übergangsbetrieb herzurichten,“ ergänzt Rebmann zufrieden. Einige Prüfsysteme wurden zusätzlich in anderen Gebäudeteilen unterge- bracht. Außerdem wurde eine nahegelegene Halle als Zwischenlager angemietet und ein Container zur Inbetriebnahme von Prüflingen genutzt. „Auf diese Weise gelang es uns nur sechs Wochen später den Weiterbetrieb während des Abbruches und Wiederaufbaus zu gewährleisten.“ Das Pro- visorium war so stabil, dass es einem Sturm und mehreren Starkregenereignissen standhielt und die darunter befindlichen Einrichtungen schützte. Architekt und Hallenbauer schafften es, die bereits vor einem Jahr neu errichtete Halle abermals neu zu bestellen. Dabei wurde, nachdem die Halle in der Halle errichtet war, zunächst der Abriss des süd- lichen stark thermisch geschädigten Hallenteils vor- genommen. Erst im Anschluss folgte die Sanierung des nördlichen Teils – bei laufendem Testbetrieb. Nur neun Monate später war die neue Halle witterungsdicht errichtet, weitere drei Monate später der Innenausbau erledigt. Der Normal- betrieb lief innerhalb von zwölf Monaten wieder wie vor dem Brand. Besonders erfreulich: Während der Wiederaufbaumaßnahmen ging kein einziger Großkundenauftrag verloren. Diese herausragende Leistung der Brandschadensanierung war das Ergebnis eines unvergleichbaren gemeinsamen Handelns und Zusammenspiels aller Beteiligten. Christoph Kellersohn, Versicherungsmakler der RWTÜV Gruppe und der CTC, resümiert: „Der Kunde, das HDI Schadenmanagement, ein leistungsstarkes und belastbares Sanierungsfachunternehmen, weitere eingebundene Fachunternehmen und die Sachverständigen arbeiteten Hand in Hand und zeigten eine unermüdliche Einsatzbereitschaft. Alle hatten das klare Ziel vor Augen: In zwölf Monaten muss die Halle stehen und der Regel betrieb wieder laufen.“ Um einem erneuten Brand in der Zukunft vorzu beugen, wurden unter Begleitung der HDI Risiko- Experten zusätzliche Präventionsmaßnahmen einge- führt, die regelmäßig geprüft und bewertet werden. Klares Ziel: In einem Jahr zurück zum Normalbetrieb
Kreative Lösung: Eine Halle in der Halle ...
Die smarte Konstruktion trennte den sauberen vom kontaminierten Hallenbereich.
Jörg Landtau Senior Account Manager HDI Global SE Telefon: 0201 / 823 - 2219 E-Mail: Joerg.Landtau@hdi.global
Der weitere Betrieb mit dem 20-Tonnen-Shaker konnte aufrechterhalten werden.
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Neuer HDI-Service: Wertermittlung
So vermeiden Kunden das Risiko einer Unterversicherung
Gerne haben wir die von HDI angebotene Wertermittlung in Anspruch ge- nommen. Überraschend war, wie mit nur wenig Informationen und Aufwand ein umfangreicher Bericht entstanden ist. Die Vorgehensweise war praxis bezogen und Zusammenhänge wurden verständlich erläutert. Die Erkenntnisse ermöglichten eine Überprüfung der vereinbarten Versicherungssummen. Michaela Fuierer, SCHERDELGruppe, Recht + Versicherungen
Ein Schadenfall kommt unverhofft, kann für Unternehmen aber eine existentielle Bedrohung darstellen. Eine Versicherung der eigenen Unternehmenswerte ist deshalb unumgänglich. Werden beispielsweise durch Sturm, Brand oder Überschwemmung die Betriebseinrichtung und Vorräte beschädigt oder zerstört, haben versicherte Unter- nehmen einen Anspruch auf Entschädigung durch ihre Sachversicherung. Kommt es durch den Sachschaden zusätzlich zu einem Produktionsstillstand und Umsatzausfällen, sind sie darüber hinaus über ihre Betriebs- unterbrechungsversicherung abgesichert. Versicherte Unternehmen fühlen sich in der Regel gut geschützt, unterschätzen dabei aber oft das Risiko einer Unterversicherung. HDI unterstützt Unternehmen ab sofort mit einer zusätzlichen und maßgeschneiderten Serviceleistung. Definition der Versicherungssummen ist eine Herausforderung
Im Schnitt sind die vertraglich vereinbarten Ver- sicherungssummen zehn bis 20 Prozent zu niedrig bewertet. Im Schadenfall kann das für Unter- nehmen mitunter einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten.
einer unsicheren Datengrundlage als große Herausforderung dar. Dabei bilden die im Ver sicherungsvertrag vereinbarten Versicherungs- summen in der Sachversicherung das Kernstück des Schutzes. Im Rahmen der industriellen Sachversicherung ist es notwendig, sämtliche Unternehmenswerte nach dem theoretischen Neuwert zu bewerten. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die angegebenen Versicherungs summen unterhalb des Neuwertes liegen, droht das Risiko einer sogenannten Unterversicherung und anteiligen Kürzung der Entschädigung. Die Versicherungssumme darf also nicht niedriger als der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenfalls sein. Aufgrund der Komplexität der Wertermittlung kommt es hier jedoch immer wieder unwissentlich zu einer Unterversicherung.
Wie kommt es zur Unterversicherung?
„Eine Unterversicherung ist in den meisten Fällen ungewollt“, betont Olaf Köpper, Risikoanalyst bei HDI Risk Consulting. „Wir erleben immer wieder, dass Kunden unwissentlich schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine zu niedrige Summe gewählt haben. Gleichzeitig wird aber auch oft nicht bedacht, dass sich solche Summen im Lauf der Jahre verändern und deshalb angepasst werden müssen.“ So können beispielsweise Investitionen in neue Maschinen oder Geschäftszweige den Unter nehmenswert erhöhen und den aktuellen Neuwert über die ursprünglich vereinbarte Versicherungs- summe heben. Im Schadenfall kann die Entschä- digung nur unter Berücksichtigung einer etwaigen Unterversicherung geleistet werden. Unternehmenswerte verändern sich
Die eigene Versicherungssumme realistisch zu be- ziffern, stellt sich in der Praxis oftmals aufgrund
Das größte Potenzial einer Unterversicherung besteht in der Regel, wenn bei der Ermittlung des Neuwerts Preise aus Gebrauchtkäufen oder Firmenübernahmen und nicht der tatsächliche Neuwert herangezogen werden. Larissa Chiarella, Risikoanalystin Betriebsunterbrechung (BU) bei HDI Risk Consulting
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Beispiel: Ein Unternehmen legt eine Versicherungs- summe von 6 Mio. Euro fest. Der Neuwert liegt aber aufgrund des Firmenwachstums mittlerweile bei 8 Mio. Euro. Eine Anpassung der Versicherungs summe wurde vom Unternehmen nicht bedacht, der Versicherungsnehmer ist also ungewollt zu 25 Prozent unterversichert. Als es zu einem Brandschaden in Höhe von 2 Mio. Euro kommt, kann der Schaden nur anteilig gedeckt werden. Die Entschädigungssumme beträgt 1,5 Mio. Euro, für den Restschaden von 0,5 Mio. Euro muss das Unternehmen selbst aufkommen.
Mit der Wertermittlung bieten wir unseren Kunden einen zusätzlichen maßgeschneiderten Service, der sich nach ihren individuellen Bedürfnissen richtet. Ziel ist die Reduzierung der Komplexität und ein Plus an Sicherheit für unsere Kunden. Olaf Köpper, Risikoanalyst Betriebsunterbrechung (BU) bei HDI Risk Consulting
Die Leistung kann in speziellen Fällen auf Emp- fehlung von HDI zusätzlich durch einen Gutachter ergänzt werden. Der neue Service soll Versicherten dabei helfen, ihre adäquaten Versicherungssummen zu be stimmen und gleichzeitig die vertrauensvolle Beziehung zwischen HDI und Kunden weiter zu stärken. „Mit dieser Hilfeleistung möchten wir unsere Kunden vor dem Risiko der Unterversicherung schützen. Deshalb bieten wir eine Überprüfung der Versicherungssummen vor jedem Vertrags - abschluss an und empfehlen diesen Service auch regelmäßig für Anpassungen zu nutzen. Dabei arbeiten wir beratend eng mit unseren Kunden zusammen und ermitteln die Summen unter deren Mitwirkung“, so die beiden Experten. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung? Dann wenden Sie sich an die Experten in Ihrer HDI Niederlassung vor Ort.
sinnvoll sein, der neu hinzukommende Vermögens- werte und andere Entwicklungen berücksichtigt.
Gemeinsam mit HDI einer Unter versicherung vorbeugen
HDI bietet Kunden jetzt einen maßgeschneiderten Beratungs-Service im Rahmen der Wertermittlung an. So haben Unternehmen nunmehr die Mög- lichkeit, ihre Sach- und Ertragswerte gemeinsam mit dem erfahrenen Expertenteam von HDI Risk Consulting festzustellen. HDI verfügt in diesem Bereich über langjähriges Know-how und spezielle Expertise und kann bei der Einschätzung der Ver- sicherungssummen verlässlich unterstützen.
Um einer möglichen Leistungskürzung im Schaden- fall vorzubeugen, sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die versicherten Risiken mit aus- reichenden Versicherungssummen im Vertrag fest- gelegt sind. Darüber hinaus kann auch ein gewisser „Puffer“ (Vorsorge) in der Versicherungssumme
Die 5 häufigsten Ursachen einer Unterversicherung • Die Versicherungswerte wurden seit Jahren nicht angepasst, obwohl Gebäude, neue Maschinen, Anlagen etc. errichtet bzw. angeschafft wurden. • Es liegt kein Gutachten eines Sachverständigen vor und der Gebäudebestand ist sehr alt (40 Jahre und älter). • Es wurden Firmen/Firmenbestandteile übernommen und bei der Meldung der Versicherungswerte nur die Kaufpreise (sog. „Gebrauchtpreise“) und nicht die zum damaligen Zeitpunkt anzusetzenden Neupreise berücksichtigt. • Im Anlagenwert wurden aufwendige Eigenarbeiten für das Errichten und Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Anlagen nicht berücksichtigt. • Erhaltene Zuschüsse und Förderungen beim Gebäudebau oder beim Kauf von Maschinen oder Anlagen haben den effektiven Anschaffungswert reduziert. Der reduzierte Wert wurde bisher für die Ermittlung der Versicherungssummen herangezogen. Für den Schadenfall ist aber ein Neuwert zu berücksichtigen, bei dem davon auszugehen ist, dass dieser situationsbedingt nicht durch Zuschüsse, Rabatte etc. zu reduzieren wäre.
HDI Global SE HDI-Platz 1
30659 Hannover www.hdi.global
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Auch in turbulenten Zeiten immer up to date HDI initiiert Online-Seminare
Kundenbeziehungen leben für gewöhnlich vom direkten Austausch. Doch die Corona- Pandemie hat diesen Austausch lange Zeit erheblich erschwert. Um Kunden dennoch regelmäßig über aktuelle Themen aus der Versicherungswelt zu informieren und einen Ort der Begegnung zu schaffen, hat HDI An - fang des Jahres virtuelle Kundenveranstal- tungen ins Leben gerufen. Welche Themen sind auf dem Markt aktuell wichtig und warum? Was kann ich für mein Unternehmen und meine Mitarbeitenden tun? Fragen, auf die HDI Antworten geben möchte. Im Oktober 2020 formierte sich daher ein agiles Projektteam, bestehend aus Mitarbeitenden der Zentrale sowie den drei Niederlassungen Mainz, Stuttgart und Nürnberg. Themen, die bewegen
äußern. Hinzu kommen Themen-Impulse aus den verschiedenen Niederlassungen und Sparten.
In standortübergreifender Zusammenarbeit wurde ein digitales Format erarbeitet, das von Business Continuity Management über Travel Risk Manage- ment bis hin zu einem Start-up-Special monatlich über aktuelle Themen aus Versicherungswelt und Risikoberatung informiert. Die Speaker der ein- bis zweistündigen Online-Veranstaltungen sind alle- samt Experten auf ihrem Gebiet.
Überzeugen Sie sich gerne selbst von der HDI Online-Seminar-Reihe. Die nächste Veranstaltung „Naturkatastrophen nehmen zu! – Schutzmaßnahmen und Risikominimierung“ findet am 14.09.2021 um 10:00 Uhr statt.
Richtungsweisendes Together von Zentrale und Niederlassungen
Melden Sie sich hier kostenlos an: events.hdi.global/hg/onlineseminar/
Mit circa 200 Teilnehmenden erwies sich bereits die Pilot-Veranstaltung im Februar zum Thema „Cybersicherheit im Homeoffice“ als voller Erfolg. Auch Ressortvorstand Andreas Luberichs ließ sich die Auftaktveranstaltung nicht entgehen und lobte die Initiative für die erfolgreiche, standortüber- greifende Zusammenarbeit zwischen Niederlas- sungen und Zentrale. „Unsere Unternehmenswerte Together, Ownership und Performance werden in diesem Projekt gelebt“, berichtet auch Mit- Initiatorin Sonja Wiehe.
Sonja Wiehe Market Management & Sales Deutschlandzentrale HDI Global SE Telefon: 0511 / 645 - 58108 E-Mail: Sonja.Wiehe@hdi.global
Auf einen Blick • Monatliche Online-Seminare zu aktuellen Themen aus Versicherungswelt und Risikoberatung • Dauer: 1-2 Stunden • Sprache: deutsch • Offene Registrierung für Kunden und Interessierte • Teilnahme kostenlos • Registrierung unter: events.hdi.global/hg/onlineseminar/
Wir brauchen genau diese Form der engeren Zusammenarbeit zwischen den vier Regionen, den Niederlassungen und der Zentrale, um die Ziele unserer Strategie HDI Global 4.0 und one.Germany zu erreichen. Andreas Luberichs, Mitglied des Vorstands der HDI Global SE
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme an den deutschsprachigen Online- Seminaren ist kostenfrei und richtet sich an alle Kunden, Vertriebspartner und Interessierte. Im Nachgang zu jeder Veranstaltung können die Teil - nehmenden Feedback geben und Themenwünsche
Virtuelle Veranstaltungen bieten besonders in Corona-Zeiten eine gute und wichtige Ergänzung, um mit Kunden in Kontakt zu bleiben.
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Reifen-Vandalismus mitversichern
HDI Global erweitert Kraftfahrtleistungen auch bei virtuellen Schlüsseln und Elektrofahrzeugen
Zerstochene Reifen verursachen viel Ärger und Aufwand. HDI Global deckt die Kosten im Rahmen der Kfz-Versicherung ab und hat ihr Leistungsspektrum zeitgemäß bei virtuel- len Schlüsseln und E-Fahrzeugen erweitert.
Für Elektrofahrzeuge stellt HDI Global ein umfang- reiches Schutzpaket bereit: Akkumulatoren sind grundsätzlich in der Kfz-Vollkasko- und -Teilkasko versicherung insbesondere gegen Brand und Explosion, Entwendung und Elementarereignisse abgesichert. Zudem ist nicht nur das Lade-Equip- ment mitversichert. Bleibt das E-Fahrzeug wegen einer nicht vorsätzlichen Akku-Entladung liegen, greift die Leistung aus dem Kfz-Schutzbrief.
Mutwillig zerstörte Reifen bringen nicht nur die Tagesplanung durcheinander: Das Fahrzeug muss in die Werkstatt, neue Reifen müssen besorgt, montiert und die alten entsorgt werden. Während gängige Kaskoversicherungen hier nicht leisten, bietet HDI Global eine Kostenübernahme an, bei Pkw und Lieferwagen ohne Selbstbeteiligung. Im Fuhrpark werden immer häufiger Fahrzeuge mit virtuellem Schlüssel eingesetzt. Werden sie durch Entwendung des Smartphones gestohlen, sind die Kosten für die Wiederbeschaffung der betreffen - den App und für die Neucodierung bis maximal 1.000 Euro je Schadenereignis mitversichert. Alle Schlüsselsysteme sind damit in gleicher Weise um- fassend abgesichert. Kosten für Neucodierung abgedeckt
HDI Kfz-Leistungen im Überblick • Mit der Fahrerschutz-Versicherung sichern Unternehmen ihre Mitarbeitenden gegen Unfallrisiken ab. Die Aus- landsschadenschutz-Versicherung bietet umfassenden Schutz nach deutschem Schadenersatzrecht. • Der Kasko-Service hilft im Schadenfall bei der Werk- stattsuche und der Vermittlung eines Ersatzwagens. HDI belohnt dies mit einem Prämienbonus.
Weitere Informationen unter www.hdi.global/downloadcenter
Marcel Bausmann Underwriting Kraftfahrt Deutschland HDI Global SE Telefon: 0511 / 645 - 770 E-Mail: Marcel.Bausmann@hdi.global
Vandalismus am Auto kostet Zeit und Geld. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kaskoversicherern kommt HDI auch für Schäden durch Reifenstecher auf.
Kraftfahrt Schadenmanagement Schnelle Hilfe dank digitaler Abläufe
Bleibt das Fahrzeug wegen eines Defekts oder Unfallschadens liegen, kommt es auf eine schnelle und kompetente Schadenhilfe an. Deshalb hat HDI Global einen neuen Assisteur an Bord geholt und digitalisiert weiter die Prozesse im Schadenmanagement sowie bei den Schutzbriefleistungen. HDI Kunden können im Schadenfall auf eine 24/7-Erreichbarkeit vertrauen. Denn die ROLAND Assistance GmbH unterstützt das HDI Schadenma- nagement bei der telefonischen Kundenbetreuung und der Schaden-Annahme in Randzeiten. Die Schadendaten werden digital verarbeitet, sodass sie gleich am Morgen des nächsten Werktages
den HDI Schaden-Experten vorliegen und direkt weiterbearbeitet werden können.
Rund um die Uhr erreichbar • Neuer Assisteur ermöglicht 24/7-Erreichbarkeit im Schadenfall und übernimmt Abschlepp- und Pannen- hilfe im Rahmen der Schutzbriefleistungen.
Pannenhilfe live nachverfolgen
Verbessert wurde auch der Kundenservice bei den Schutzbriefleistungen. Hier hat der Assisteur die Abschlepp- und Pannenhilfe während und außer- halb der HDI Servicezeiten übernommen. Dank digitaler Datenverarbeitung können Kunden direkt nach einem Schadenfall via App auf ihrem Handy live nachverfolgen, wann die beauftragte Unter- stützung vor Ort ist. Der Kfz-Schutzbrief bietet bei Pannen und Unfällen auf Straßen im In- und Ausland schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Weitere Informationen unter www.hdi.global/downloadcenter
Judith Wenzig SSV Schadenschutzverband GmbH Telefon: 0511 / 645 - 34171 E-Mail: Judith.Wenzig@hdi.global
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Wasserstoff: Treibstoff der Zukunft?
Über das Potenzial der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für Nutzfahrzeuge
Seit Jahrzehnten wird Wasserstoff als saubere Alternative zu fossilen Brennstoffen gehandelt. In der Industrie inzwischen weit verbreitet, konnte sich der vielversprechen- de Energieträger im Verkehrssektor bis- lang nicht durchsetzen. Batteriebetriebene Elektroautos dominieren hier den Markt. Doch welche Potenziale hält die alternative Antriebstechnologie noch bereit? Während der Strom bei einem batteriebetriebenen E-Auto in den Lithium-Ionen-Akkus des Fahrzeuges gespeichert und bei Bedarf abgerufen wird, wandelt die Brennstoffzelle chemische in elektrische Energie um. Wasserstoff wird in eine Brennstoffzelle geleitet, reagiert dort mit Sauerstoff und erzeugt so elektrische Energie. Das einzige Abfallprodukt dieses Prozesses: Wasser. Dabei sind Brennstoff - zellen nicht nur sechsmal leichter als herkömmliche Batterien. Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge lassen sich auch innerhalb weniger Minuten volltanken. Mit Blick auf Kosten, Komfort und Effizienz haben batteriebetriebene Elektroautos jedoch die Nase vorn. Denn in Erzeugung, Lagerung und Transport ist Wasserstoff noch immer vergleichsweise teuer. Aufgrund seiner geringen Energiedichte erfordert das Speichern des Energieträgers weitaus größere Kapazitäten als andere Kraftstoffe. Weiterhin wird Wasserstoff oder Batterie?
öffentliche Busse und Müllfahrzeuge. „Obwohl es den Anschein hat, Wasserstoff würde das Rennen gegen Batterien verlieren, wird es am Ende keinen Sieger geben“, ist sich Matthias Rumpf sicher. „Die beiden Stromquellen werden nebeneinander existieren“. Die Weiterentwicklung grüner Wasserstofftechno - logien gilt als Schlüssel zum langfristigen Erfolg. Bis 2050 erwartet die EU Investitionen in erneuer- baren Wasserstoff von bis zu 470 Milliarden Euro. Eine Wertschöpfungskette, die mehrere Branchen bedient, könnte bis zu eine Million Menschen be- schäftigen. Vorerst bleibt die Zukunft von Wasser- stoff jedoch unklar.
die Nutzung durch die fehlende Infrastruktur gebremst. Während Strom inzwischen vielerorts frei verfügbar ist, existieren weltweit nur etwa 540 Wasserstofftankstellen.
Großes Potenzial für Nutzfahrzeuge
„Was jedoch nicht bedeutet, dass Wasserstoff nicht auch für andere Verkehrsträger nützlich sein kann“, gibt Mathias Rumpf, Risk Engineer bei HDI Risk Consulting (HRC), zu bedenken. „Für energie- intensive Nutzfahrzeuge wie LKWs und Busse könnte Wasserstoff eine größere Reichweite, kür - zere Betankungszeiten und ein geringeres Gewicht als Lithium-Ionen-Batterien bieten.“ Fachleute gehen davon aus, dass mit Weiterentwicklung der Technologie auch die Kosten sinken. So rechnen die beiden größten LKW-Hersteller Volvo und Daimler gegen Ende des Jahrzehntes mit einem massiven Vordringen der Technologie. „Auch die fehlende Infrastruktur ist in Industriegebieten, in denen Fahrzeuge zentral betankt werden, weniger problematisch“, sagt Henrico Hendriksen, HRC Risk Engineer. Grüner Wasserstoff Schlüsselelement für langfristigen Erfolg Weltweit haben Regierungen Wasserstoff als Schlüsselelement zum Erreichen der Klimaziele erklärt und investieren jetzt in Tankstellen für
CO 2 -Bilanz Wasserstoff • Auch wenn Wasserstoff-Brennzellen selbst emis - sionsfrei arbeiten, sind 99 Prozent des weltweiten Wasserstoffs „grau“, d.h. gewonnen aus fossilen Energiequellen wie Erdgas. • Bei seiner Herstellung wird klimaschädliches CO 2 in die Atmosphäre abgegeben. • Grüner Wasserstoff, CO 2 -neutral erzeugt mit erneuer- baren Energien wie Solar- und Windkraft, gilt bisher als teuer und ineffizient.
HDI Berater Herbst 2021 15
Bundestagswahl 2021 Wie betrifft die Wahl die Versicherungswirtschaft?
einer „Zwei-Klassen-Medizin“ entgegenzuwirken, sowie in der Beitragsstabilisierung und in der Schaf- fung größerer sozialer Gerechtigkeit. Dem wird die Einschränkung der Rechte der Versicherer und der Versicherungsnehmenden entgegengehalten, die letztlich ihre Wahlmöglichkeit verlieren würden. CDU/CSU lehnen die Aufhebung des dualen Systems in ihrem Wahlprogram ab. Die FDP geht sogar darüber hinaus und plädiert für eine größere Flexi- bilität dahingehend, dass Versicherungsnehmende einfacher zwischen dem privaten und dem gesetz- lichen System wechseln können. Bündnis 90 / Die Grünen, die SPD sowie die Linke fordern in ihren Wahlprogrammen ausdrücklich eine Bürgerver- sicherung. Die Linke fordert sogar eine „Vollver- sicherung“, die sämtliche in Deutschland lebenden Menschen umfassen soll und zu der diese auch beitragen sollen. Die Finanzierung soll aus Lohn-, Kapital- und weiteren Einkommensquellen wie Vermietung und Verpachtung stammen. Das gegenwärtige politische Klima sowie aktuelle Umfragen deuten darauf hin, dass es nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 zu beachtlichen Änderungen kommen könnte, auch wenn über deren konkrete Ausgestaltung zurzeit nur spekuliert werden kann. Die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien lassen allerdings vermuten, dass sich die Versicherungs- wirtschaft auf die „neue Welt“ nach Ende der Kanzlerschaft von Angela Merkel einstellen muss. Insbesondere in den ersten Monaten nach Schließen des Koalitionsvertrags werden Ver- sicherer, Vermittler und Versicherungsnehmende gut beraten sein, Entwicklungen zu überwachen, um besser einschätzen zu können, welche Ziele bevorzugt umgesetzt werden sollen.
Am 26. September 2021 findet in Deutschland die Wahl zum 20. Bundestag statt. Damit endet die Regierungszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die 2005 nach vorgezogenen Bundes- tagswahlen Gerhard Schröder als Bundeskanzler abgelöst hatte. Die politische Stimmung im Land deutet in der Tat darauf hin, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer bisher auf Bundesebene nicht bekannten Koalitionsbildung kommen wird. Umfragen zufolge scheint es für eine Fortsetzung der Großen Koali- tion nicht auszureichen, wobei derzeit noch nicht absehbar ist, welche „Farbenlehre“ im Bundestag die Mehrheit erreichen wird bzw. wie viele Parteien hieran beteiligt sein werden. Der Wunsch nach Veränderung ist dabei auch innerhalb der großen Volksparteien CDU und SPD erkennbar. In beiden Parteien wird inzwischen offen über die bevorzugte politische Ausrichtung diskutiert bzw. gestritten. Die Wählerpräferenz und parteipolitische Dynamik haben sich zweifelsohne auf die Wahlprogramme, insbesondere der großen Volksparteien, ausgewirkt (die Wahlprogramme der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien sind abrufbar unter: https:// www.bundestagswahl-2021.de/wahlprogramme/). So hat die CDU nach phasenweise steigenden Umfragewerten von Bündnis 90 / Die Grünen den Klimaschutz zu einem der Kernpunkte ihres Wahlprogramms gemacht, einschließlich des Aus- baus erneuerbarer Energien sowie des Ziels der Klimaneutralität bis 2045. Die SPD, die sich seit Monaten im Umfragetief befindet, wirbt mit einem neuen Steuerkonzept, das insbesondere die Mittel- klasse entlasten soll. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob bereits – ausgehend von den respektiven Wahl- programmen – mögliche Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft erkennbar sind. Ein wesentliches Thema betrifft die Unter- nehmensbesteuerung sowie die Aufsicht der Finanzdienstleistungsindustrie , wozu unterschiedlich Position bezogen wird. CDU/CSU fordern in ihrem Wahlprogramm zugunsten der
Wettbewerbsfähigkeit eine Senkung der Unter- nehmensbesteuerung. Insbesondere wird eine Deckelung der Gewinnbesteuerung bei 25 Prozent vorgeschlagen, wodurch das Investitionsklima verbessert werden soll. Im Hinblick auf die Auf- sicht der Finanzdienstleistungen setzen CDU/CSU auf einen Bürokratieabbau und Regelmodernisie- rung, ebenfalls um Deutschland als Finanzplatz wettbewerbsfähiger zu gestalten. Bündnis 90 / Die Grünen fordern dagegen eine „Stärkung und kompetente Besetzung“ der Versicherungsauf- sicht mit ausgebauten Befugnissen. Zudem sollen Versicherer verpflichtet werden, Klimarisiken offenzulegen und mit Eigenkapital zu unterlegen. Diese Ausrichtung wird auch von der SPD und den Linken bevorzugt. Insbesondere Bündnis 90 / Die Grünen fordern zudem die Abschaffung der Ab - geltungssteuer für Kapitalerträge, die Einführung neuer Offenlegungspflichten für Konzerngewinne sowie einen Mindeststeuersatz für die Unterneh- menssteuer von 25 Prozent. Versicherungsvermittler warnen zudem vor der Verabschiedung gesetzlicher Initiativen zur stärkeren Aufsicht der Vermittlertätigkeit, insbe- sondere in der Lebensversicherung. So befürchtet der Bundesverband Deutscher Versicherungs- kaufleute (BVK) eine Provisionsdeckelung sowie eine Umstellung von einer provisionsbedingten Vergütung hin zu einer „Mischvergütung“ be- stehend aus Provisions- und Honoraranteilen. Entsprechende Ansätze werden von den Linken sowie Bündnis 90 / Die Grünen gefordert. CDU/ CSU lehnen dagegen eine Änderung des bestehen- den Vergütungssystems ab. Den jeweiligen Wahlprogrammen zufolge scheint ein weiterer Streitpunkt in der Forderung einer Bürgerversicherung zu liegen. Demzufolge wäre das aus der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende duale System zugunsten eines einheitlichen Systems aufzugeben. Es bestünden gleiche Bedingungen für alle Ver sicherungsnehmenden, wobei auch Sonderrege- lungen wie die Versicherungspflichtgrenze für Besserverdienende wegfallen würden. Die Ratio der Bürgerversicherung besteht in der Absicht,
RA Phillip K. Schulz, LL.M. Head of Guidance – Principles, Products & Legal HDI Global SE
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Transatlantischer Datenverkehr
Datenschutz-Probleme bei US-Cloudanbietern
Unternehmen in Europa, die US-Clouddiens- te für ihren transatlantischen Datenverkehr ungeprüft nutzen, laufen Gefahr, gegen EU-Recht zu verstoßen. Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Der Grund: Nach einem Ge- richtsurteil fehlt dafür eine Rechtsgrundlage. Bereits im Juli 2020 hatte der Europäische Ge- richtshof (EuGH) die zwischen den USA und der EU beschlossene Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt. Die Richter bemängelten seinerzeit vor allem, dass US-Behörden umfassend auf Daten der Europäer zugreifen können. So verpflichtet der US-Cloud-Act amerikanische Europäische Unternehmen, die US-Clouddienste für den Daten- verkehr nutzen, laufen aktuell Gefahr, gegen EU-Recht zu ver- stoßen. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung benötigt die Wirt- schaft hier wieder dringend ein rechtssicheres Umfeld. Sebastian Wendler, Cyber & Financial Lines Underwriting bei HDI Global SE
Risiko, dass sie gegen die EU-Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) verstoßen, sobald US-Cloud- dienste für den Datenverkehr genutzt werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Die EU-Kommission hat im Juni neue Standard vertragsklausel für die Übermittlung personen bezogener Daten an Drittländer veröffentlicht, die mit den entsprechenden Vertragspartnern bis 27. Dezember 2022 zu vereinbaren sind. Sebastian Wendler Cyber & Financial Lines Underwriting HDI Global SE Telefon: 0511 / 645 - 34770 E-Mail: Sebastian.Wendler@hdi.global Das Wichtigste auf einen Blick • US-Clouddienste können beim transatlantischen Datenverkehr nicht rechtssicher genutzt werden. • EuGH-Urteil hob Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen den USA und der EU auf. • Die EDSA-Empfehlungen und die neuen Standardver- tragsklauseln sollen Rechtssicherheit schaffen.
Unternehmen, ihre gespeicherten Kundendaten, zum Beispiel im Fall eines Terrorverdachts, an US- Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Das gilt selbst dann, wenn deren Cloud-Server außerhalb der USA betrieben werden. Alte Standardvertragsklauseln bieten keine Lösung In der Zwischenzeit versuchten US-Cloudanbieter, die Datenschutzlücke durch Standardvertrags- klauseln zu schließen. Da aber die Klauseln nur das Verhältnis zwischen ihnen und dem betreffenden europäischen Unternehmen regeln, bleiben US- Behörden außen vor. Nachdem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Empfehlungen veröffentlicht hat, die u. a. ein sog. Transfer Impact Assessment vorsehen, schickten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden bundesweit laut Presseberichten Fragenkataloge an Unternehmen. Dort müssen sie begründen, auf welcher Grundlage sie US-Clouddienste nutzen. Die zugespitzte Lage hatte zuletzt deutsche Kon- zerne veranlasst, einen „Hilferuf“ an Regierungs- politiker in Berlin zu senden. Denn seit Wegfall des „Privacy Shield“ besteht für Unternehmen das
Bei der Nutzung von US-Clouddiensten ist jetzt Vorsicht geboten. Mit gekippter Datenschutzvereinbarung laufen Unternehmen Gefahr, gegen EU-Recht zu verstoßen.
Cyber-Kriminalität
Smartphones sind oft Einfallstore für Hacker
Für 40 Prozent der befragten Unternehmen stellen mobile Geräte wie Smartphones die größte betriebliche IT-Sicherheitsbedrohung dar. Fast neun von zehn Umfrageteilnehmer halten sie für mindestens genauso anfällig wie andere IT-Systeme. Diese Ergebnisse basieren auf dem „Mobile Security Index“ eines US-Telekommunikationsanbieters. Als Hauptgründe nennen die Befragten die ver- stärkte Nutzung von Smartphones und dass die
Unternehmensleitung häufig Sicherheitsmängel in Kauf nimmt, um geschäftliche Ziele nicht zu ge- fährden. In Europa ist die Lage nach Einschätzung des Sicherheitsdienstleisters Perseus ähnlich.
IT-Geräte aufzustellen und die Mitarbeitenden durch Schulungen für das Thema zu sensibilisieren.
Weitere Informationen unter www.perseus.de
Mitarbeitende für Risiken sensibilisieren
Johannes Vakalis Senior Sales Manager
„Mobile Endgeräte und eine Schatten-IT stellen oft Einfallstore für Hacker dar“, sagt Perseus-Expertin Monika Bubela. Deshalb ist es besonders wichtig, betriebliche Richtlinien für die Nutzung privater
Perseus Technologies GmbH Telefon: 030 / 95 999 8080 E-Mail: info@perseus.de
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AG-Zuschüsse effizient umsetzen
Ab 1. Januar 2022 müssen Unternehmen Ersparnisse durch Entgeltumwandlungen ausgleichen
Der Handlungsdruck steigt. Ab 2022 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent gewähren. Die Regelung greift in bestehende Verträge ein, muss IT-seitig umgesetzt und kommuniziert werden. HDI begleitet den gesamten Prozess. Entgeltumwandlungen im Rahmen einer Direkt- versicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds sind weit verbreitet. Bei diesen betrieblichen Vorsorgelösungen sparen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Arbeitgeber (AG) Sozialabgaben ein. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen einen AG-Zuschuss
in Höhe von 15 Prozent zugunsten der Betriebsrenten einzuzahlen, soweit der Arbeitgeber eine Sozialab- gabenersparnis durch die Entgeltumwandlung erzielt. Bei der Umsetzung stellen sich drei Kernfragen: 1. Soll der AG-Zuschuss „spitz“ abgerechnet werden? Nein. Bei Besserverdienenden fällt die Sozial abgabenersparnis zwar oft geringer aus. Dennoch ist eine pauschale Ermittlung ratsam, weil sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und Fehlerquellen vermeidet. 2. Wie soll der AG-Zuschuss vertraglich eingebunden werden? Vorzugsweise durch Neuabschluss. Arbeitnehmende erzielen so eine höhere Betriebs- rente. Bei einer ebenfalls möglichen Verrechnung verringert sich lediglich der Eigenaufwand der Mit- arbeitenden. Eine Erhöhung des Vorsorgebeitrags lässt sich teils auch durch Anpassung von Alt-Ver- trägen erreichen. Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an. 3. Was gilt bei bestehenden Zuschüssen? Arbeit geber, die bereits einen Zuschuss leisten und diesen anrechnen wollen, sollten die Voraussetzungen prüfen. Entscheidend ist hier der unmittelbare Neuabschluss oder Verrechnung?
Das Wichtigste auf einen Blick • Handlungsbedarf prüfen, wenn eine betriebliche Altersversorgung (bAV) angeboten wird, da sonst Haftungsrisiken drohen. • Zuschuss-Regelung pragmatisch festlegen, damit der Zusatzaufwand überschaubar bleibt. • AG-Zuschuss gegenüber den Mitarbeitenden kommunizieren und imagefördernd verankern. • HDI begleitet Unternehmen durch den gesamten Prozess und stellt mit HDI bAVnet eine kostenlose digitale bAV-Verwaltung zur Verfügung. • HDI bietet für die betriebliche Einführung und Umsetzung des AG-Zuschusses spezielle Angebote und Einstiegsoptionen.
Von der technischen und ver- traglichen Umsetzung bis hin zur Kommunikation gegenüber der Belegschaft und der erforderlichen Dokumentation: Unsere Experten unterstützen Arbeitgeber bei der Festlegung der Zuschuss-Regelung und Ermittlung der Beträge. Sandra Spiecker, Leiterin Verkaufsförderung Vorsorge bei HDI Vertriebs AG
Bezug zur Entgeltumwandlung, deren Verbreitung der Gesetzgeber mit dem verpflichtenden AG-Zu - schuss fördern will.
Weitere Informationen unter pm.hdi.de
Sandra Spiecker Leiterin Verkaufsförderung Vorsorge HDI Vertriebs AG E-Mail: fachcenter-bAV@hdi.de
Mehr Transparenz und Klarheit in den Bedingungswerken der Technischen Versicherung In fast allen Bereichen der Technischen Versicherung hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Transparenz der Be- dingungswerke inzwischen spürbar erhöht. Analog zu anderen Sparten wie Sach- und Haftpflicht befinden sich die allgemeinen Bedingungen jetzt am Anfang der bisher zweigeteilten Bedingungswerke. Anschließend folgen die „Klauseln zu den allgemeinen Bedingungen“ der jeweiligen TV-Sparte. Auch fachliche Begrifflichkeiten wurden angepasst. So ist ebenfalls nicht mehr von Prämien, sondern von Beiträgen die Rede. Für mehr Klarheit sorgt zudem, dass bisher deckungseinschränkende Klauseln weitestgehend aufgelöst und als generelle Ausschlüsse in die Grundbe- dingungswerke eingefügt wurden. Mit Blick auf die Praxis wurde eindeutig definiert, dass Daten keine „Sachen“ sind und in welchem Umfang Eigen - schäden im Rahmen der Elektronikversicherung abgesichert sind.
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