HDI Berater - Ausgabe 02/2021

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Neuer HDI-Service: Wertermittlung

So vermeiden Kunden das Risiko einer Unterversicherung

Gerne haben wir die von HDI angebotene Wertermittlung in Anspruch ge- nommen. Überraschend war, wie mit nur wenig Informationen und Aufwand ein umfangreicher Bericht entstanden ist. Die Vorgehensweise war praxis­ bezogen und Zusammenhänge wurden verständlich erläutert. Die Erkenntnisse ermöglichten eine Überprüfung der vereinbarten Versicherungssummen. Michaela Fuierer, SCHERDELGruppe, Recht + Versicherungen

Ein Schadenfall kommt unverhofft, kann für Unternehmen aber eine existentielle Bedrohung darstellen. Eine Versicherung der eigenen Unternehmenswerte ist deshalb unumgänglich. Werden beispielsweise durch Sturm, Brand oder Überschwemmung die Betriebseinrichtung und Vorräte beschädigt oder zerstört, haben versicherte Unter- nehmen einen Anspruch auf Entschädigung durch ihre Sachversicherung. Kommt es durch den Sachschaden zusätzlich zu einem Produktionsstillstand und Umsatzausfällen, sind sie darüber hinaus über ihre Betriebs- unterbrechungsversicherung abgesichert. Versicherte Unternehmen fühlen sich in der Regel gut geschützt, unterschätzen dabei aber oft das Risiko einer Unterversicherung. HDI unterstützt Unternehmen ab sofort mit einer zusätzlichen und maßgeschneiderten Serviceleistung. Definition der Versicherungssummen ist eine Herausforderung

Im Schnitt sind die vertraglich vereinbarten Ver- sicherungssummen zehn bis 20 Prozent zu niedrig bewertet. Im Schadenfall kann das für Unter- nehmen mitunter einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten.

einer unsicheren Datengrundlage als große Herausforderung dar. Dabei bilden die im Ver­ sicherungsvertrag vereinbarten Versicherungs- summen in der Sachversicherung das Kernstück des Schutzes. Im Rahmen der industriellen Sachversicherung ist es notwendig, sämtliche Unternehmenswerte nach dem theoretischen Neuwert zu bewerten. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die angegebenen Versicherungs­ summen unterhalb des Neuwertes liegen, droht das Risiko einer sogenannten Unterversicherung und anteiligen Kürzung der Entschädigung. Die Versicherungssumme darf also nicht niedriger als der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenfalls sein. Aufgrund der Komplexität der Wertermittlung kommt es hier jedoch immer wieder unwissentlich zu einer Unterversicherung.

Wie kommt es zur Unterversicherung?

„Eine Unterversicherung ist in den meisten Fällen ungewollt“, betont Olaf Köpper, Risikoanalyst bei HDI Risk Consulting. „Wir erleben immer wieder, dass Kunden unwissentlich schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine zu niedrige Summe gewählt haben. Gleichzeitig wird aber auch oft nicht bedacht, dass sich solche Summen im Lauf der Jahre verändern und deshalb angepasst werden müssen.“ So können beispielsweise Investitionen in neue Maschinen oder Geschäftszweige den Unter­ nehmenswert erhöhen und den aktuellen Neuwert über die ursprünglich vereinbarte Versicherungs- summe heben. Im Schadenfall kann die Entschä- digung nur unter Berücksichtigung einer etwaigen Unterversicherung geleistet werden. Unternehmenswerte verändern sich

Die eigene Versicherungssumme realistisch zu be- ziffern, stellt sich in der Praxis oftmals aufgrund

Das größte Potenzial einer Unterversicherung besteht in der Regel, wenn bei der Ermittlung des Neuwerts Preise aus Gebrauchtkäufen oder Firmenübernahmen und nicht der tatsächliche Neuwert herangezogen werden. Larissa Chiarella, Risikoanalystin Betriebsunterbrechung (BU) bei HDI Risk Consulting

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